Die Miete für Regal- und Stellflächen sowie Kleiderbügel ist bei Abschluss des Vertrages fällig und wird im Voraus bezahlt. Die Vorauszahlung gilt auch, wenn der Mieter sich zu einer Mietverlängerung entscheidet. In diesem Fall kann der Mietpreis mit vorhandenem Guthaben verrechnet werden.
Die Stöberhalle nimmt eine Gebühr i.H. von 20 % des Verkaufserlöses für die Beratung, den Service sowie die überwachte Aufbewahrung und den Verkauf.
Die Stöberhalle behält sich vor, Artikel im Internet anzubieten. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet.
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Woche. Der Mieter erhält die Auszahlung seiner Erlöse bei Beendigung des Mietverhältnisses, Zwischenauszahlungen ab 50 Euro sind jederzeit möglich.
Bei Einstellung der Ware muss diese im Besitz des Mieters stehen, sauber und funktionsfähig sein. Auf evtl. Beschädigungen der Ware muss der Mieter auf den Etiketten o.ä. hinweisen. Ein Umtausch von mangelhafter, aber nicht gekennzeichneter Ware ist dem Käufer innerhalb von zwei Werktagen möglich. In diesem Fall wird die Ware wieder in das Regal des Mieters gelegt. (Der Umtausch von Textilien ist generell ausgeschlossen)
Die Gewährleistung für die angebotene Ware wird durch die Stöberhalle ausgeschlossen. Der Mieter haftet für seine Ware. Der Mieter willigt ein, dass seine Kontaktdaten elektronisch gespeichert werden und im Falle eines Gewährleistungsanspruches an den Käufer weitergegeben werden.
Der Mieter bekommt bei seinem ersten Vertragsabschluss sowie auf weiteren Wunsch einen Bogen Preisetiketten zum Preis von 1 Euro mit seiner Kundenummer. Es sind ausschließlich diese Preisetiketten zu benutzen. Der Mieter hat seine Ware selbst auszuzeichnen und zu platzieren. Bei Änderung des Preises muss ein neues Etikett benutzt werden.
Eine Haftung bei (Einbruch-) Diebstahl wird durch die Stöberhalle ausgeschlossen, es sei denn der Stöberhalle kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Gleiches gilt für Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm etc.
Mit dem Ende der Mietzeit endet auch die Aufbewahrung in der Stöberhalle. Der Mieter verpflichtet sich die Ware am letzten Tag des Mietverhältnisses bis eine Stunde vor Geschäftsschluss abzuholen. Für nicht abgeholte Ware erhebt die Stöberhalle eine Lagergebühr i.H.v. 1,50 Euro pro Tag. Ware, die 14 Tage nach Beendung des Mietverhältnisses nicht abgeholt wurde, geht in das Eigentum der Firma Stöberhalle über.
Wir behalten uns vor, die Preise für unsere Dienstleistungen zu ändern. Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste.
Der Mieter verpflichtet sich immer ein guter Mensch zu sein. Anderen Menschen wird er höflich und mit Respekt entgegentreten. Die Ware in allen Regalen wird er sorgfältig und umsichtig behandeln.
Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Stöberhalle an
Die persönlichen Daten der Kunden werden nur lokal auf Datenträgern gespeichert und nur zum Zweck der Abrechnung verwendet.
Die Speicherdauer wird durch die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten geregelt.